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15.04.2011

Kindergärten dürfen Liedblätter ohne Einschränkungen kopieren !

Freistaat handelt kostengünstigen Pauschalvertrag für Kommunen aus

"Gute Nachricht für alle Kinder und Erzieherinnen im Landkreis Ebersberg: Die Kin-dergärten und Kindertagesstätten in Bayern können künftig Liedblätter ohne Einschränkungen kopieren, denn der Freistaat und die Kommunen haben mit den Rechteverwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition einen Pauschalvertrag abgeschlossen“, teilte Landtagsabgeordnete Christa Stewens mit.

Die Regelung gilt nun rückwirkend zum 1. Januar für alle knapp 8.500 Kindertages-einrichtungen in ganz Bayern - egal ob in kommunaler, kirchlicher, privater oder freier Trägerschaft. Die Kommunen übernehmen die Kosten von insgesamt 290.000 Euro jährlich. Der Pauschalvertrag gilt zunächst für fünf Jahre. „Mit diesem unbürokratischen und kostengünstigen Pauschalvertrag stärken wir die musikalische Früherziehung und die Singkultur in unserer Heimat“, erklärte Christa Stewens. Kindergärten, die in diesem Jahr bereits Gebühren an die GEMA gezahlt haben, bekommen das Geld nun zurück. Der Pauschalbetrag von 290.000 Euro sei weitaus günstiger als die ursprüngliche Forderung der GEMA.