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28.04.2011

Kajaks und Kanus ab Mai auf bayerischen Seen zugelassen:

Durchbruch für den Aktivtourismus in Bayern

Christa Stewens, Mitglied in der Arbeitsgruppe Tourismus in der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, zeigte sich mit dem erreichten Kompromiss zufrieden: „Ich bin der Meinung, dass mit dieser Regelung sowohl dem Sicherheitsbelangen des Wirt-schaftsministeriums als auch den ökonomischen und touristischen Notwendigkeiten in Bayern Rechnung getragen wurde.“ Daher freue sie sich darauf, auf den Bayerischen Seen neben Surfern, Seglern und Tretbootfahrern in Zukunft auch vermehrt Kanu- und Kajakfahrer zu sehen.
 

MdL Stewens informiert sich auf der Messe free.

In einem offiziellen Schreiben wies das Bayerische Wirtschaftsministerium vor kurzem alle Bezirksregierungen und Landratsämter darauf hin, dass ab Mai 2011 die Vermietung von Kanus, Kajaks und Kanadiern auf den großen Bayerischen Seen unter be-stimmten Voraussetzungen zugelassen werden könne. Bisher war die gewerbliche Vermietung von Kanus aufgrund der Bestimmungen der Bayerischen Schifffahrtsverordnung an sog. Seen erster Ordnung nicht möglich. Betroffen von dieser Regelung waren nicht die Flüsse sondern nur die großen Seen wie z.B. Chiemsee, Tegernsee als auch die fränkische Seenplatte und zahlreiche weitere beliebte Ausflugsseen in Bayern. Nach Ansicht von MdL Christa Stewens, stellte dies einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Bayern dar: „Kanutourismus liegt deutschlandweit stark im Trend. Obwohl wir in Bayern viele schöne Seen haben und die Kanuindustrie hier ihre Wurzeln hat, sind andere Bundes-länder wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren zu einem beliebten Ziel für Wassersport-Begeisterte und junge Familien geworden.“

Daher habe die Arbeitsgruppe Tourismus unter Leitung von Klaus Stöttner und der Abgeordneten Christa Stewens sowie Vertretern von Tourismusverbänden und Kanuindustrie in den vergangenen Monaten mehrere Gespräche mit dem Wirtschaftsminis-terium geführt und auf eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage gedrängt. Nach Einbindung der Wasserschutzpolizei, der Wasserwacht Bayern sowie des TÜVs konnte schließlich eine Einigung mit der zuständigen Abteilung im Ministerium erzielt werden.

Ab Mai 2011 – pünktlich zum Start der Sommer- und Wassersportsaison – tritt die erreichte Neuregelung in Kraft. Kanus und Kajaks können dann unter folgenden sicherheitsrelevanten Voraussetzungen an bayerischen Seen zur Vermietung angebo-ten werden:

• Kajakfahrer, die mit einem gemieteten Boot unterwegs sind, dürfen sich nicht weiter als 300 Meter vom Seeufer entfernen.
• Allgemein gibt es eine Rettungsmittelpflicht. Erwachsene sind generell mit einer Schwimmhilfe mit mindestens 50 Newton Auftrieb auszustatten, Nicht-schwimmer und Kinder werden verpflichtet, beim Kajakfahren ohnmachtsichere Schwimmwesten zu tragen.
• Die Kajak-Vermieter sind dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Einweisung in punkto umwelt- und risikobewusstes Verhalten beim Kanufahren zu erteilen und von diesen eine Bestätigung in Form ihrer Unterschrift zu verlangen.
• Alle Verleihboote müssen vom TÜV geprüft sowie beim zuständigen Landrats-amt registriert werden.