Ministerpräsident Seehofer hat sich im Rahmen der Hartz IV Verhandlungen erfolgreich für eine Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Berlin für die Kommunen eingesetzt. Die Grundsicherungskosten, die Rot/Grün im Jahr 2003 den Kom-munen aufgebürdet hat, sind in den letzten Jahren explodiert und haben die Kassen der Landkreise sehr stark belastet.
Dank der stufenweisen Übernahme bis Ende 2014 durch den Bund, werden die Bayerischen Kommunen ab dem Jahr 2012 um ca. 141 Mio €, ab dem Jahr 2013 um ca. 288 Mio € und ab dem Jahr 2014 um rund 414 Mio. € entlastet. Bei diesen Zahlenangaben handelt es sich um eine Hochrechnung, die Sozialministerin Christine Haderthauer, auf Anfrage von Abge-ordneten Christa Stewens, mitteilte. Diese Hochrechnung beruht auf Schätzungen des Bun-des und des Deutschen Landkreistages.
Für den Landkreis Ebersberg kann dies, so Christa Stewens MdL, zu einer Entlastung von insgesamt ca. 2,85 Mio. in den Jahren 2012 bis 2014 führen. Durch die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund werden die Bayerischen Landkreise ab 2015 dauerhaft von dieser Belastung befreit.
Herunter gebrochen auf den Landkreis Ebersberg wird das nach diesen Schätzungen ab dem Jahr 2015 eine dauerhafte Entlastung gegenüber dem Jahr 2010 von ca. 1,399 Mio. € betragen. Dies bedeutet im Jahr 2012 eine Nettoentlastung von 476.000,- €, im Jahr 2013 eine Netto-entlastung von 974.000 € und im Jahr 2014 beträgt diese Summe 1.399.000 €. Dies wird selbstverständlich auch eine positive Auswirkung auf die Festsetzung der Kreisumlage haben.
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