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01.03.2012, 16:40 Uhr
Vertrauensschutz bei Solarstromförderung gewährleisten!
Bereits bis zum 9. März sollen nach einem Beschluss der Bundesregierung die Fördersätze bei der Solarstromförderung je nach Größe der Anlage um 20 bis 30 Prozent sinken. Die CSU-Landtagsabgeordnete Christa Stewens kritisiert dieses Vorhaben scharf. „Mit diesem Stichtag würde der Vertrauensschutz beiseitegeschoben", betont Stewens.
„Wir brauchen für die Investoren und die Auftragnehmer in der Solarbranche, die bereits vertragliche Bindungen eingegangen sind, angemessene Übergangsfristen", so Christa Stewens, Mitglied der Energiekommission des Bayerischen Landtags. Dazu hat die CSU-Landtagsfraktion gestern einen Dringlichkeitsantrag „Solarstromförderung anpassen – Vertrauensschutz gewährleisten" in den Landtag eingebracht. Darin wird die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich für Korrekturen an den Plänen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) einzusetzen.
Im Antrag heißt es zudem, dass die Errichtung besonders kosteneffizienter und innovativer Photovoltaikanlagen nicht durch die überproportionale Kürzung der Vergütung bei großen Anlagen und die beabsichtigte Begrenzung der Förderung auf maximal zehn Megawatt installierte Leistung verhindert werden darf.
„Ich halte aber grundsätzlich Korrekturen bei der Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für sinnvoll, die Wirtschaft braucht jedoch Planungssicherheit und eine verlässliche Absicherung für Investitionen in die Zukunft der Erneuerbaren Energien und kein abruptes Umsteuern", so Christa Stewens.
Im Antrag heißt es zudem, dass die Errichtung besonders kosteneffizienter und innovativer Photovoltaikanlagen nicht durch die überproportionale Kürzung der Vergütung bei großen Anlagen und die beabsichtigte Begrenzung der Förderung auf maximal zehn Megawatt installierte Leistung verhindert werden darf.
„Ich halte aber grundsätzlich Korrekturen bei der Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für sinnvoll, die Wirtschaft braucht jedoch Planungssicherheit und eine verlässliche Absicherung für Investitionen in die Zukunft der Erneuerbaren Energien und kein abruptes Umsteuern", so Christa Stewens.
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